Neues Schulgesetz

Veröffentlicht am 01.06.2004 in Schule

Infos über neues Schulgesetz
Reformprogramm für die Berliner Schule
Bildung hat Priorität!

Bildung ist die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die neuen Herausforderungen in der Wissensgesellschaft und Arbeitswelt erfordern die Leistungsbereitschaft und das Engagement des Einzelnen. Chancengleichheit bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert und soziale und kulturelle Bildungsbenachteiligungen ausgeglichen werden.

Die Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf die bestmögliche Ausbildung. Die Berliner Schule muss so ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch gerecht werden kann.

Ziel ist es, die Qualität der Bildungseinrichtungen durch Neugestaltung der Rahmenpläne sowie durch stärkere Profilbildung zu steigern. Die Schulen erhalten mehr Eigenständigkeit, Handlungsfähigkeit und Verantwortung. Wir wollen die Schulen befähigen, sich einem fairen Wettbewerb zu stellen.

Die Ergebnisse der PISA-Studie haben die Koalition darin bestärkt, vorrangig und mit allem Nachdruck auf folgenden Handlungsfeldern tätig zu werden:

1. Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im vorschulischen Bereich

2. Verzahnung von vorschulischem Bereich und Grundschule, auch mit dem Ziel einer frühzeitigeren Einschulung in geeigneten Fällen

3. Verbesserung der Grundschulbildung und die durchgängige Verbesserung der Lesekompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge

4. Wirksame Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

5. Konsequente Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie einer ergebnisorientierten Evaluation

6. Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Umgang mit der Heterogenität der Schülerschaft und im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung

7. Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs-, Lern- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen

Alle Maßnahmen auf diesen Handlungsfeldern setzen zwingend verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung voraus.

1. Verlässliche Rahmenbedingungen zur Personal- und Unterrichtsversorgung bis 2006 Schulen brauchen für ihre Arbeit verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren pädagogischen Auftrag leisten zu können. Für die kommenden fünf Schuljahre wird daher auf der Basis der in dieser Vereinbarung festgelegten Ausstattungsbedingungen eine verlässliche Unterrichts- und Lehrerbedarfsplanung erstellt.

Die im Schuljahr 2001/02 neu begonnenen pädagogischen Verbesserungen (z.B. Fremdsprachenfrühbeginn, Frequenzsenkung in Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in sozial benachteiligten Gebieten, Ausweitung des Schulversuchs "Verlässliche Halbtagsschule" um 25 Schulen und Aufstockung des Integrationsvolumens) werden fortgeführt. Hierfür stehen ab dem Schuljahr 2002/03 zusätzlich 320 Stellen zur Verfügung.

Trotz der schwierigen Haushaltslage wird es darüber hinaus aufgrund der sinkenden Schülerzahlen in den Jahren 2002 bis 2006 zu weiteren pädagogischen Verbesserungen kommen, da von den durch Schülerrückgang bedingten personellen Spielräumen zusätzlich insgesamt 1.040 Stellen für neue pädagogische Maßnahmen genutzt werden. Die zusätzlichen Stellen werden u.a. verwendet für: die Einrichtung weiterer 30 Ganztagsgrundschulen den schrittweisen Ausbau der Grundschulen im Westteil zu verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) und die schrittweise Verknüpfung mit dem offenen Ganztagsbetrieb (OGB) zu einem einheitlichen Angebot in der ganzen Stadt die Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Integrationsunterricht (gemeinsame Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung) Frequenzabsenkungen in Schulen in sozialen Brennpunkten und für Schulen der Sekundarstufe mit besonders hohen Frequenzen die Umsetzung der Reformanforderungen an den Berliner Schulen.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Bedingungen für Schulen in sozialen Brennpunkten werden in einem Sofortprogramm zusammengefasst. Der Stellenrahmen für das pädagogische Personal der Berliner Schule wird für diese Legislaturperiode verbindlich festgelegt. Grundlage für die Festlegung des Stellenrahmens ist die aktuelle Lehrerbedarfsplanung. Eine Veränderung des Stellenrahmens gegenüber der Ursprungsplanung erfolgt aufgrund der auf der Basis der jeweiligen Ist-Zahlen aktualisierten Schülerprognosen. Die für die Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehenden Stellen werden um 300 Stellen (das entspricht 10 Prozent des Volumens im Schuljahr 2001/02) im nicht-pädagogischen Bereich verringert. Die Anrechnungsstunden für Referendare/Studienanwärter werden um eine Stunde pro Woche erhöht. Dies entspricht einem Volumen von 100 Lehrerstellen. Mit diesen Festlegungen ist sichergestellt, dass in dieser Legislaturperiode Einstellungsmöglichkeiten im Umfang von über 4000 Stellen geschaffen werden. Die Unterrichtsstundenguthaben aus den Arbeitszeitkonten werden wie vereinbart vollständig zurück gegeben. Die gegenwärtige Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte soll in dieser Legislaturperiode nicht erhöht werden. Dies steht jedoch in Abhängigkeit zu den Vereinbarungen im angestrebten Solidarpakt. Frühpensionierungen sind auszuschließen, sofern die Lehrkraft in anderer Funktion an der Schule eingesetzt werden kann. Das Schul- und Sportstättenprogramm wird in der gesamten Legislaturperiode mit einem jährlichen Volumen von 52 Mio Euro fortgeführt.

2. Neues Leitbild für die Berliner Schule: Erweiterte Selbständigkeit

In der Legislaturperiode werden umgehend die rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die folgenden Leitlinien einer erweiterten Selbständigkeit der Schulen umzusetzen:

1. Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens Die Schulen gestalten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbstständig und eigenverantwortlich ihre pädagogische, personelle, finanzielle und organisatorische Tätigkeit. Die Schulen öffnen sich gegenüber ihrem sozialen und kulturellen Umfeld und kooperieren mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie mit anderen außerschulischen Einrichtungen und Institutionen (u.a. Nachbarschaftsschulen, Kooperation Schule-Wirtschaft). Die Schulen legen pädagogische Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit mit dem Ziel fest, diese in einem Schulprogramm für die Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit zusammenzuführen. In diesem Rahmen kann die Schule ein schuleigenes Curriculum in Ausgestaltung der Rahmenpläne entwickeln und von Bestimmungen der Stundentafel in einem definierten Umfang abweichen. Sie überprüfen regelmäßig das Erreichen ihrer pädagogischen Ziele und die Umsetzung ihrer verabredeten Arbeitsschwerpunkte oder ihres Schulprogramms und stimmen dies mit der zuständigen Schulaufsicht ab. Die Schulkonferenz wird Leitbildgeber und Instanz für die pädagogischen und organisatorischen Grundentscheidungen innerhalb der Schule. Sie entscheidet über ein Schulprogramm, das Evaluationsprogramm, den Haushaltsplan der Schule sowie über Maßnahmen der Schule zur Wahrnehmung ihrer pädagogischen Gestaltungskompetenz (Abweichungen von der Stundentafel, Organisation besonderer Bildungs- und Erziehungsaufgaben als Aufgabengebiete, Einrichtung von altersgemischten und jahrgangsübergreifenden Lerngruppen an Grundschulen, u.a.m.). Zur Stärkung der Schulkonferenz kann an allgemein bildenden Schulen eine nicht der Schule angehörende Person, an beruflichen Schulen je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusätzlich in die Schulkonferenz mit Stimmrecht aufgenommen werden. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden zu Führungskräften mit Ergebnisverantwortung. Sie tragen im Rahmen der für ihre Schule geltenden Schulprogramme und Zielvereinbarungen Verantwortung für die fachliche Leistungserbringung und den Einsatz der dafür bereit gestellten personellen und sächlichen Mittel. Sie sind für die Aufgabenerfüllung, die Qualität und Effektivität der schulischen Arbeit verantwortlich. Die Schulleitungsaufgaben mit Ergebnisverantwortung werden auf fünf Jahre befristet übertragen. Danach werden sie neu ausgeschrieben; erneute Übertragungen sind zulässig.

2. Erweiterte Personalverantwortung Die Schulen werden künftig an der Auswahl ihres Personals beteiligt. Das heißt: geregelte und transparente Verfahren von Ausschreibung und Auswahl, Anforderungsprofile als Grundlage für dienstliche Beurteilungen, interne Evaluation zur Qualität der Dienstleistung sowie Maßnahmen zur Personalentwicklung und zur Führungskräftequalifizierung. Die Schulen erhalten die Befugnis, für pädagogische Projekte und Vertretungen Verträge abzuschließen und dafür ihre Personal- und Sachmittel in Anspruch zu nehmen. Vom Schuljahr 2002/2003 an können die Schulen über ein eigenes Personalmittelbudget in Höhe von mindestens 2 Prozent der Personalzuweisung verfügen. Damit soll eine kurzfristige Vertretung bei Unterrichtsausfall ermöglicht werden. Bei befristet eingestellten Lehrkräften beschränkt sich das Recht der Beschäftigtenver-tretungen auf Mitwirkungsrechte. Die Koalitionsfraktionen bringen umgehend ein entsprechendes Vorschaltgesetz ins Abgeordneten-haus ein. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über den Einsatz des Schulpersonals in Unterricht und Erziehung, Betreuung, Aufsicht, Technik und Verwaltung. Sie oder er ist gegenüber allen an der Schule tätigen Personen weisungsbefugt und hat ein Eingriffsrecht in die Unterrichts- oder Erziehungsarbeit bei Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder Konferenzbeschlüsse sowie bei schwerwiegenden Mängeln in der Qualität der pädagogischen Arbeit. Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt Aufgaben des oder der Dienstvorgesetzten wahr. Durch Kapitalisierung eines Teils der bisher durch Abordnungen von Lehrerstellen angebotenen Fortbildungsleistungen werden den Schulen spätestens ab 2003 Mittel für schulinterne Fortbildung zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

3. Neugestaltung der Arbeitszeit Zur Sicherung des Unterrichts, aber auch für die Gestaltung von Reformprojekten sollen Schulen eigenverantwortlich und auch abweichend vom derzeitigen Pflichtstundenmodell im Rahmen ihres Arbeitszeit- bzw. Personalkontingents sowie von Honorarmitteln die Arbeitszeit flexibel gestalten können. Dafür werden die Rahmenbedingungen mit den Lehrergewerkschaften und -verbänden vereinbart. Ziel ist die Entlastung des Schulalltags von zeitaufwändigen und bildungsfernen Tätigkeiten durch eine Reduzierung der Regelungsdichte und den Abbau von Bürokratie. Die derzeitigen Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel über Stoffe von Klassenarbeiten, legen kurzfristiges Einüben nahe und widersprechen dem Konzept schulischen Lernens als Kompetenzerfahrung. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsbelastungen der Lehrer in den verschiedenen Fächern (Umfang der Vor- und Nachbereitungszeit) ist eine Differenzierung der Arbeitszeit anzustreben, um mehr Gerechtigkeit herzustellen. In der laufenden Legislaturperiode wird ein entsprechendes Modell entwickelt. Damit soll ein Umverteilungspotenzial innerhalb der einzelnen Schule geschaffen werden. Das pädagogische Personal in den Berliner Bildungseinrichtungen wird künftig zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet. Diese erfolgen in der unterrichtsfreien Zeit und in den Ferien. Es werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass von der Einzelschule angeordnet werden kann, dass alle Lehrkräfte drei Arbeitstage vor Beginn eines neuen Schuljahres in der Schule anwesend sein müssen, um den reibungslosen und pünktlichen Schuljahresbeginn sicher zu stellen. Alle kostenneutralen Möglichkeiten zur Erhöhung des Teilzeitanteils in allen Altersgruppen und insbesondere zur Erhöhung der Altersteilzeitquote sind mit dem Ziel zu prüfen und zu realisieren, den Einstellungskorridor für junge Lehrkräfte zu vergrößern.

4. Budgetierung und Flexibilisierung Die Schulen verfügen über einen eigenen Etatansatz. Ihnen werden im Sinne der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik zum Schuljahresbeginn 2003/04 alle vom Haushaltsgesetzgeber für ihre Aufgaben beschlossenen Mittel - entsprechend bezirklicher Zuweisung - auf ihr jeweiliges Schulkonto zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen. Die Schulen erhalten beginnend mit dem Schuljahr 2002/03 Lehr- und Lernmittel entsprechend der Zuweisung ungekürzt zur Selbstbewirtschaftung. Die Schulen verfügen über diese Mittel in eigener Verantwortung. Der Schulträger kann dabei Wertausgleichsmaßnahmen zur bedarfsgerechten Ausstattung vornehmen.

5. Qualitätsentwicklung und Standardsicherung Bildungspolitik braucht Transparenz über die Wirksamkeit und die Leistungen des Schulsystems. Regelmäßige Qualitätsuntersuchungen (Systemmonitoring) müssen ergänzt werden durch den Ausbau der Schul- und Unterrichtsforschung. Dazu gehören die kontinuierliche Beratung, Erfassung und Auswertung der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit der Schulen, ihrer Schulorganisation, ihres Schullebens und ihrer außerunterrichtlichen Kooperationen sowie die Überprüfung der schulischen Standards und der Umsetzung der Schulprogramme. Methoden der Qualitätssicherung sind u.a. interne und externe Evaluationen sowie schul- und schulartübergreifende Vergleiche. Um gestaltend tätig werden zu können, wird durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes der Senatsschulverwaltung der Titel für Qualitätsuntersuchungen und Schulforschung erheblich verstärkt. Als erster Schwerpunkt der künftigen Systemevaluation ist eine Untersuchung zur Effizienz und Wirksamkeit der Jahrgangsstufen 5 und 6 vorzunehmen. Dazu werden als Querschnittuntersuchung (in Analogie zu Hamburg) zum Beginn der Jahrgangsstufe 5 und 7 in Verbindung mit allen relevanten Kontextbedingungen die Lernausgangslagen bzw. Kompetenzstufen erhoben. Die Ergebnisse sind im Hinblick auf eine weitere Qualifizierung der Jahrgangsstufen 5 und 6 zu bewerten.

6. Landesschülervertretung Der bislang im Schulverfassungsgesetz bestehende Landesschülerausschuss wird im neuen Schulgesetz durch das in anderen Bundesländern, z.B. Brandenburg, bestehende Modell der Landesschülervertretung ersetzt.

7. Schulaufsicht und Schulberatung Als Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität im Schulsystem muß über die Schulen hinaus die Wirksamkeit der Steuerungsleistungen der Schuladministration untersucht und in einem eigenen Prozess der Qualitätsentwicklung unterzogen werden.

3. Qualitative Weiterentwicklung der Berliner Schule

1. Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Die Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden ausgebaut. Ziel ist es, allen Kindern eine bessere Bildung, Erziehung und Betreuung zu garantieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Der Ausbau der Ganztagsangebote erfolgt schrittweise. Vorrangig werden zunächst Schulen in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen und einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache berücksichtigt.

1.1. Verlässliche Halbtagsgrundschule Die Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) ist Grundbaustein der Ganztagsbetreuung, die durch den Offenen Ganztagsbetrieb und außerschulische Angebote wie Kitahorte und Schülerläden in Kooperation mit der Jugendhilfe ergänzt wird. Die Koalitionsparteien werden die VHG in dieser Legislaturperiode flächendeckend einführen. Die VHG bietet auf der Basis eines integrierten Konzeptes von Unterrichts- und Erziehungsarbeit eine gesicherte Betreuung in der Schule in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr. Der Besuch der VHG ist für die Kinder von der ersten Klasse bis zum Ende der Grundschulzeit kostenfrei bis auf einen Beitrag zum Mittagessen. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag ist durch neue Konzepte der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Erzieher/innen und Lehrer/innen zu sichern. Dazu muss über die Einführung einer Lehrerpräsenszeit verhandelt werden.

1.2. Früh- und Nachmittagsangebote Wird die Betreuung der Grundschulkinder vor Beginn der VHG, nach Ablauf der VHG bzw. in Ferienzeiten gewünscht, so erfolgt diese im Rahmen der bestehenden und bedarfsgerecht auszubauenden Angebote im Offenen Ganztagsbetrieb, im Rahmen hortähnlicher Betreuung bzw. in außerschulischen Angeboten wie in Kitahorten in öffentlicher bzw. freier Trägerschaft und in Schülerläden in unmittelbarer Nachbarschaft der VHG. Die Verantwortung dafür tragen die Grundschulen in Abstimmung mit dem Jugendhilfeträger und der Jugendhilfeplanung. Schulische und außerschulische Träger sollen ihre pädagogischen Konzepte aufeinander abstimmen. Diese Kooperation ist im Umfeld der Schule im Interesse der Kinder und Eltern zu sichern.

1.3. Ausbau der Ganztagsgrundschulen In Berlin werden mindestens 30 weitere Ganztagsgrundschulen eingerichtet. Wegen ihrer besonderen Aufgabenstellung erhalten sie 10% der zusätzlichen Personalkosten als Mittel zu flexiblen Verwendung. Nahegelegene städtische Kitas sind in die Raumplanung einzubeziehen. Auch bei den Ganztagsgrundschulen ist die Früh- und Spätbetreuung abzusichern.

1.4. Profilierung der Gesamtschule Die Gesamtschulen sind weiter zu entwickeln. Ziel ist, die individuelle Förderung von leistungsstarken wie leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zu gewährleisten und damit Chancengleichheit besser zu sichern. Der weitere qualitative Ausbau von Gesamtschulen wird durch die Verankerung von gymnasialen Oberstufen an den Gesamtschulen, sei es durch eigene Oberstufen, sei es im Verbund mit anderen Gesamtschulen oder Gymnasien, von der Koalition unterstützt. Gesamtschulen bieten eine gute Voraussetzung für die Fortführung der staatlichen Europaschulen.

2. Reform von Unterrichtsinhalten, Lehr- und Lernformen Die Koalition strebt eine umfassende Reform von Unterrichtsinhalten, Lehr- und Lernformen der Berliner Schule an. In der Wissensgesellschaft kommt es nicht länger auf die Vermittlung eines (ständig wachsenden) Wissenskanons, sondern auf die Sicherung der Voraussetzung des selbständigen Weiterlernens und die Anschlussfähigkeit des schulischen Wissens für spätere Lernprozesse an. Damit kann die Schule sich öffnen für die Vermittlung einer soliden Wissensbasis und für ein gut vernetztes, flexibel einsetzbares, in unterschiedlichen Anwendungen erprobtes, kurz: intelligentes Wissen. In der Berliner Schule steht die Reduzierung der Stofffülle und des Zeitdrucks, eine Stärkung der Methodenvielfalt, die Überwindung der Dominanz des Frontalunterrichts durch Gruppen- und Projektarbeit, die Stärkung des fächerübergreifenden Unterrichts und die Modernisierung der Lerninhalte an. Leitlinien sind unter anderem:

ein gutes, anwendbares Fundament von Allgemeinbildung. Unterricht in Lernbereichen, der auf die Erarbeitung und Vermittlung von Zusammenhängen, Komplexität, Entwicklungen und Widersprüchen orientiert. das gute und routinierte Beherrschen der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen). Schülerinnen und Schüler, die das Lernen lernen und die wissen, wie man in kürzester Zeit Informationen beschafft und gebraucht. eine Stärkung von Projektunterricht, Gruppenarbeit, offenem Unterricht und Lernwerkstatt. der Aufbau von Schlüsselqualifikationen wie Erkundungs-, Handlungs- und Konfliktkompetenz, Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu vernetzendem Denken. die stärkere Einbettung des Lernens in Bewegung, Spiel, Handeln, Musisches, Kooperatives und Mußevolles. Lehrerinnen und Lehrer, die zu Lernberatern werden.

Um Raum für die eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts (pädagogische Profilierung und Schwerpunktsetzung) und des Handeln der Schule zu geben, sollen die verbindlichen Rahmenplanvorgaben von bis zu 70 % der Unterrichtszeit festlegen. Die Bildungskommission Berlin-Brandenburg soll in Kooperation mit den Universitäten und Forschungseinrichtungen ein Reformkonzept erarbeiten, das noch in der Legislaturperiode in Berlin und Brandenburg diskutiert, beschlossen und umgesetzt werden kann. Wir unterstützen, dass sich mehr Berliner Schulen am Netzwerk innovativer Schulen und damit am bundesweiten Erfahrungsaustausch beteiligen. Wir wollen die politische Bildung stärken. Demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement braucht historische Orientierung. Berlin ist ein einzigartiger Lernort für den Umgang mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Zweiten Weltkrieges und seiner Folgen, der Spaltung und getrennten Entwicklung in Ost und West, der Repression in der DDR und ihrer Überwindung und des gesellschaftlichen Wandels seit der staatlichen Einheit. In Fortbildungsveranstaltungen und im Unterricht werden verstärkt Zeitzeugen und Historiker einbezogen sowie die Kooperation mit Institutionen und Gedenkstätten gesucht, die sich den Themen von politischer Unterdrückung, Anpassung, Auflehnung und Widerstand stellen (u.a. Stiftung Topographie des Terrors, die Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR).

3. Sicherung fachlicher Standards Als Abschlüsse der Sekundarstufe I werden der Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9), der erweiterte Hauptschulabschluss und - neu - der mittlere Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) vergeben. Der mittlere Schulabschluss gilt für alle weiterführenden Schularten und soll die bundesweiten Standards zur Sicherung der Grund- und Kernqualifikationen in den zentralen Fächern sichern. Er wird in einem Abschlussverfahren erworben. Hierzu werden die Erfahrungen mit den im Schuljahr 2001/02 bereits eingeführten freiwilligen Vergleichsarbeiten ausgewertet und schrittweise in allen Oberschulen verbindlich eingeführt. Mit dem Beginn des Schuljahres 2003/04 werden auch in den Jahrgangsstufen 6 und 8 Vergleichsarbeiten als Instrument zur Qualitätssicherung eingeführt, hierfür werden rechtzeitig Beispielaufgabensammlungen entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Für Schülerinnen und Schüler, deren bisherige Entwicklung und Leistungen nicht erwarten lassen, dass sie auf dem bisherigen Weg den mittleren Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können, werden Maßnahmen pädagogisch und curricular vorrangig praxisbezogen und berufsorientiert gestaltet, um einen regulären Schulabschluss zu ermöglichen. Dazu sollen insbesondere betriebliche Praktika, Kooperationen mit Betrieben und Oberstufenzentren sowie außerschulische Lernorte genutzt werden.

4. Integration und sonderpädagogische Förderung Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf hat Vorrang. Hierfür sind verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. In der Legislaturperiode wird geprüft, ob die Finanzierung der sonderpädagogischen Förderung grundsätzlich an der Gesamtzahl der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler mit einer festen landesweiten Quote orientiert werden kann. Bei der Prüfung ist die etatmäßige Zusammenfassung der Lehrerstellen für Sonderschulen und für den gemeinsamen Unterricht zu berücksichtigen. Die Gesamtstellenzahl ist auf dem beschlossenen Niveau zu begrenzen. Ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Sonderschulen / Sonderpädagogischen Förderzentren sollte zur spezifischen fachgerechten Förderung für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte erhalten bleiben. Die Integration wird in der Sekundarstufe I fortgeführt, für den gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I ist eine Ressourcenbündelung notwendig. Es wird angestrebt, spezielle Schwerpunktschulen für die Förderschwerpunkte "Geistige Entwicklung", "Körperliche und motorische Entwicklung" jeweils in Kooperation mit den zuständigen Sonderpädagogischen Förderzentren zu etablieren. Die bisherige Schule für Lernbehinderte soll für den Sekundarbereich I ein besonderes Unterrichtsangebot zur Verbesserung des Übergangs von der Schule zur Arbeitswelt entwickeln. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, einen eigenständigen "Berufsorientierten Schulabschluss" vergeben können. Dazu wird die Schule für Lernbehinderte verstärkt mit Betrieben der Privatwirtschaft zusammenarbeiten. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten unabhängig von der Organisationsform sonderpädagogischer Förderung eine einheitliche Grundausstattung - differenziert nach den jeweiligen Förderschwerpunkten. Für den Mehrbedarf im gemeinsamen Unterricht wird ein Stellenpool für Integration festgelegt.

5. Interkulturelle Erziehung und Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Einwanderung und multikulturelle Einflüsse prägen Berlin. Andere Kulturen, Lebensweisen, Traditionen und Geschichte gilt es als Bereicherung begreifbar und erlebbar zu machen. Bildung und Ausbildung sind wichtig für die soziale und gesellschaftliche Integration, ohne ausreichende Deutschkenntnisse wird jede Integrationsbemühung scheitern. Ebenso ist es erforderlich, jungen Migrantinnen und Migranten Chancengleichheit in Bildung und Ausbildung zu sichern. Durch eine Qualifizierung der Fördermaßnahmen soll erreicht werden, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich verringert und der Anteil derjenigen, die einen Realschulabschluss und das Abitur erreichen, erhöht wird. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft zu vergleichbaren Schulerfolgen wie deutsche Schülerinnen und Schüler zu führen. Ein besonders hohes Maß an Verantwortung für die Chance auf einen Bildungserfolg tragen Kitas und Grundschulen. Ziel muss es sein, Sprachförderung als Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in Kitas und Schulen festzuschreiben. Aus diesem Grund wird eine Bildungsoffensive zur sprachlichen Integration dieser Schülerinnen und Schüler vorbereitet, die Angebote an Sprachkursen für Kinder und ihre Eltern nichtdeutscher Herkunft werden ausgebaut Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Kindern, Jugendlichen und Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Hierzu sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:

Sprachstandserhebungen für Kinder ab 4 Jahren im Kindergarten, zum Beginn der Vorklasse und in den Klassen 3 und 6 der Grundschule, Fortsetzung der Klassenfrequenzabsenkung an Schulen mit mehr als 40 Prozent Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, finanzielle Absicherung und Ausbau der bewährten und erfolgreichen "Mütterkurse" mit dem Ziel, weitere Grundschulen und Innenstadt-Kitas in das Programm aufzunehmen, die Angebote zur zweisprachigen Erziehung werden erhalten und bewertet, quantitative Ausdehnung und qualitative Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, verstärkte Einstellung von mehrsprachigem Erziehungs- und Lehrpersonal.

6. Neue Medien Die Initiative "Computer in die Schulen - CidS!" wird fortgesetzt. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel werden in der bisherigen Höhe fortgeschrieben. Es wird sichergestellt, dass auch in den kommenden Jahren Lottomittel zur Verfügung stehen. Neben der Ausstattung mit Hard- und Software muss vor allem die Wartung und Administration der in den Schulen vorhandenen Netzwerke verlässlich finanziert werden. Der Einsatz des Computers im Unterricht trägt wesentlich zum Erwerb von Medienkompetenz bei und sollte auch dazu genutzt werden, verstärkt Mädchen an die Arbeit mit neuen Medien heranzuführen.

7. Zweiter Bildungsweg Der zweite Bildungsweg gleicht verpasste Bildungschancen aus und bietet allen, die einen Schulabschluss nachholen wollen, ein adäquates Angebot. Die vorhandenen Ausbildungskapazitäten im zweiten Bildungsweg werden erhalten. Zusammen mit den Kollegs soll zeitnah ein Konzept zur Modernisierung des zweiten Bildungsweges erarbeitet werden.

8. Schulen in freier Trägerschaft Das Verfahren der Genehmigung von Schulen nach dem Privatschulgesetz wird entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts vom Juni 2001 (Feststellung der Unvereinbarkeit der derzeit nach § 4 Abs. 5 Privatschulgesetz vorgesehenen vorläufigen Genehmigung) gesetzlich neu geregelt. Für die Gewährung von Zuschüssen ist eine Wartezeit von 3 Jahren beizubehalten.

9. Hochbegabtenförderung Ab dem Schuljahr 2003/2004 können ausgewählte Grundschulen an dem Modellversuch "Förderung von Hochbegabten" teilnehmen. Gemeinsam mit Experten wird ein Modell entwickelt, das die Früherkennung von Hochbegabten ermöglicht. Es wird eine Konzeption erarbeitet zur Förderung der Hochbegabten in der Grundschule. Die profilierten Oberschulen für besonders Begabte werden fortgeführt. Soziale Unterschiede reproduzieren sich vor allem als Bildungsunterschiede. Deshalb muss die Förderung begabter Kinder allen sozialen Schichten offen stehen. 10. Gleichstellung der Geschlechter Alle Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, die Gleichstellung zu fördern. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals sowie die Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Modellversuche haben gezeigt, dass die zeitweise Aufhebung des gemeinsamen Unterrichts von Mädchen und Jungen ein erfolgreiches Modell ist. Wir unterstützen Schulen, die Modelle für getrenntgeschlechtlichen Unterricht in naturwissenschaftlich-technischen und IT-Fächern sowie in Mathematik anbieten.

11. Kooperation von Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen Berlin verfügt über eine einzigartige Landschaft von Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Ihre Angebote für die Beratung der Schulen und für die Fortbildung der Lehrkräfte sollen gezielt genutzt werden. Die Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen im Bereich der Entwicklung mathematisch-naturwissenschaftlicher Kompetenzen, aber auch in anderen Feldern, so u.a. im musisch-kulturellen Bereich, soll ausgebaut werden.

12. Berufsbildende Schulen Das Schulnetz wird im Dialog zwischen Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft modernisiert. Schwerpunkte sind die Verzahnung technischer und kaufmännischer Berufe sowie die Einpassung einer modernen Medien- und IuK-Ausbildung. Die Sicherung des Personalbestandes wird durch eine Reform der Lehrerbildung angestrebt. Öffnung, Effektivierung und Polyvalenz sind die Eckpunkte der Reform. Die Koalition strebt die Aufnahme weiterer sogenannter Seiteneinsteiger an. Doppelt qualifizierende Bildungsgänge, wie sie in bundesweiten Rahmenvereinbarungen formuliert werden, sollen auch in Berlin die Verbindung zwischen Berufsausbildung und Studienqualifizierung knüpfen. Notwendig ist die Heranführung derjenigen Jugendlichen, die noch nicht berufsreif sind, an das System der Berufsbildung. Im regionalen Berufsbildungsdialog sollen sich die berufsbildenden Schulen als der Ort profilieren können, an dem Berufsbildungsnetztwerke unterschiedlicher Trägerschaft ihre Kompetenzen bündeln und vielfache Formen der Erstausbildung und der Weiterbildung unter dem gemeinsamen Dach regionaler Berufsbildungszentren miteinander verknüpfen.

13. Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes Das Ziel der schulrelevanten, praxisnahen und gestrafften Lehrerausbildung soll durch eine umfassende Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes erreicht werden. Dabei ist der Abschlussbericht der Berliner Expertenkommission Erziehungswissenschaft und Lehrerbildung vom Januar 2001 einzubeziehen. In dem neuen Lehrerbildungsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen zur probeweisen Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen und -Abschlüssen geschaffen. Zur Deckung des Lehrerbedarfs wird das Schullaufbahnrecht so geändert, dass Hochschulabsolventen mit einschlägiger Berufserfahrung den Zugang zu den Lehrämtern erhalten, wenn sie ihre Eignung in einer berufsbegleitenden pädagogischen Ausbildung nachgewiesen haben. Die Kapazitäten der Lehramtsstudiengänge an den Universitäten sind stärker an den Lehrerbedarfsprognosen der Senatsschulverwaltung auszurichten und insbesondere in Mangelfächern zu erweitern.

4. Strukturfragen der Berliner Schule

1. Grundschule Die sechsjährige Grundschule wird qualitativ weiterentwickelt. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 können zu einer Schuleingangsphase zusammengefasst werden. Die Verweildauer ist flexibel, in der Regel zwei Jahre. Ein Durchlauf in einem oder drei Jahren ist ebenfalls möglich. Bei den Eltern wird künftig stärker als bisher in geeigneten Fällen für eine frühere Einschulung ihrer Kinder geworben. Wir werden eine Qualifizierungsoffensive zur Verbesserung der Vorschulerziehung starten, denn dort werden die Grundlagen für die Entfaltung von Begabungen und Chancen gelegt.

2. Übergang in weiterführende Schulen Für die Aufnahme in ein Gymnasium oder eine Gesamtschule ab der Jahrgangsstufe 5 sind neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerin bzw. des Schülers maßgebend. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine Schule die Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei wird die Eignung für den gewählten Bildungsgang vor allem durch die bisherige Lernentwicklung und Leistungsbereitschaft sowie durch den erreichten Leistungsstand ermittelt.

3. Sekundarstufe I Zur Feststellung der Eignung einer Schülerin oder eines Schülers für den Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schulart wird eine Bildungsgangempfehlung auf der Basis der bisherigen Lernentwicklung sowie des Leistungsstands und Leistungsvermögens erstellt. Das Recht der Erziehungsberechtigten, ggf. auch abweichend von der Bildungsgangempfehlung eine Schulart zu wählen, bleibt erhalten. Die Höchstfrequenz in den aufnehmenden Klassen der Sekundarstufe I (Gymnasien, Realschulen und Gesamtschulen) wird abgesenkt. Die Koalitionsfraktionen werden umgehend ein Vorschaltgesetz zum Schulgesetz in das Parlament einbringen. Der Status der existierenden verbundenen Haupt- und Realschulen wird in kooperativer und integrativer Form rechtlich abgesichert.

4. Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur und Reform der gymnasialen Oberstufe Die Koalitionsparteien sind sich einig, die Schulzeit zu verkürzen. Die Sekundarstufe I wird jedoch strukturell nicht verkürzt. Die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Schulformen soll nicht gefährdet werden. Die Koalition will individuelle Formen der Schulzeitverkürzung durch Erleichterung des individuellen Überspringens einer Jahrgangsstufe ermöglichen. Hierzu wird eine systematische Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern durch die Schulen gewährleistet. Die Koalitionsparteien vereinbaren, dass die Verkürzung der gymnasialen Oberstufe verbunden ist mit der qualitativen Veränderung der Inhalte, Anforderungsprofile, Zeitabläufe sowie Prüfungsinhalte und Prüfungsorganisation. Dabei werden Modelle wie die "Mainzer Studien-Stufe" (Straffung der gymnasialen Oberstufe durch effektivere Unterichtsorganisation - 12,5 Jahre bis zum Abitur) oder die Organisation der gymnasialen Oberstufe in zwei und dreijähriger Form ("Zwei Geschwindigkeiten") zu Grunde gelegt, in denen neben dem Weg zum Abitur nach 13 Schuljahren der systematische Weg zum Abitur nach 12 Schuljahren eingeführt wird.

Eine Verkürzung der gymnasialen Oberstufe bedarf der Zustimmung der Kultusministerkonferenz und ist schulrechtlich spätestens zum 1. August 2003 in Kraft zu setzen. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Schuljahres 2003/04 am Ende des Schuljahres 2005/06 ihr Abitur in einer verkürzten gymnasialen Oberstufe ablegen können.

5. Rechtssicherheit durch ein neues Schulreformgesetz Im ersten Halbjahr 2002 wird ein Schulreformgesetz eingebracht, das das Schulgesetz, das Schulverfassungsgesetz und das Privatschulgesetz zusammenfasst und die vielfältigen Regelungsaufgaben für die Berliner Schule vernetzt. Sofern die schulrechtlichen Neuregelungen Veränderungen weiterer Gesetze (z.B. Personalvertretungsgesetz, Landesgleichstellungsgesetz, Allgemeines Zuständigkeitsgesetz) erfordern, werden diese entsprechend novelliert. Das neue Schulgesetz soll zum 1.8. 2003 in Kraft treten. Die Vorlage eines neuen Schulgesetzes berücksichtigt insbesondere die in den Abschnitten II und III festgelegten Ziele und die Verstärkung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

6. Mehr Effizienz durch Umstrukturierung der Bildungsadministration Die an der Bildungssteuerung und -verwaltung beteiligten Behörden (Senatsschulverwaltung, Landesschulamt, LISUM, Landesprüfungsamt) werden vor dem Hintergrund weiterer Aufgabenübernahmen durch selbständige Einzelschulen durch ein neues Schulgesetz in ihrer Organisationsform und Aufgabenwahrnehmung neu strukturiert. Dabei sollen die Schulämter der Bezirke einbezogen werden. Das Landesschulamt wird in seiner jetzigen Struktur aufgelöst. Ein wesentliches Ziel der Umstrukturierung ist die rechtzeitige und bedarfsgerechte Versorgung der Berliner Schulen mit Lehrkräften, Abbau von Doppelzuständigkeiten und die Verlagerung von Aufgaben an die einzelne Schule. Als Organisationseinheit der Senatsschulverwaltung werden die Außenstellen in den Bezirken gestärkt. Die Senatsschulverwaltung ist verantwortlich für

den zentralen Lehrerstellenplan zum verlässlichen Ressourceneinsatz, die stadtweit koordinierte Lehrerversorgung, die Einstellungen zu gleichen Standards durch die Aussenstellen, die zentrale Personalaktenverwaltung und Gehaltszahlung zum sparsamen Verwaltungspersonaleinsatz bei gleichzeitiger Sicherung rechtsgleicher Verfahren.

Die Außenstellen bleiben bei eigenständigen Befugnissen erhalten und werden nicht in die Bezirke reintegriert. Deshalb bedarf es gesamtstädtischer schulaufsichtlicher Koordinierung. Diese Koordinierung wird zentral erfolgen. Die Zusammenarbeit der bezirklichen Schulämter und der Außenstellen wird intensiviert. Die Unterbringung der Ämter erfolgt in räumlicher Nähe. Zur effizienteren Zusammenarbeit der Außenstellen mit der Senatsschulverwaltung ist eine bessere PC-Ausstattung und Vernetzung erforderlich. Schulaufsicht in den Außenstellen wird sowohl personalrechtlich, personalorganisatorisch in Arbeitgeberfunktion als auch zugleich schulaufsichtlich/ schulfachlich tätig. Bei der Erfüllung der Aufgaben soll mit den entsprechenden Einrichtungen des Landes Brandenburg eng zusammengearbeitet werden. Für die Schulen in der Trägerschaft der Hauptverwaltung werden die Aufgaben des facility managements, wie Gebäudemanagementaufgaben, die Bauunterhaltung, Aus- und Neubau sowie die Sanierung in eine selbständige Organisation überführt.

 
 

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