Jusos Nordost diskutieren Liegenschaftspolitik

Veröffentlicht am 15.03.2013 in Berlin

Auf ihrer Sitzung am Mittwoch, dem 13. März 2013, be­schäf­tigten sich die Jusos Nord­ost mit der Liegen­schafts­po­li­tik des Landes Berlin. Unser Gast Torsten Schneider, Haus­halts- und Fi­nanz­poli­tischer Sprecher sowie Parla­men­ta­rischer Ge­schäfts­führer der SPD-Fraktion im Ber­liner Ab­ge­ord­neten­haus, stellte die Grund­züge der Liegen­schafts­poli­tik der zurück­liegen­den Jahre sowie die momen­tane Situation dar, er­läuterte die von der SPD-geführ­ten Großen Koalition hier­zu ge­planten Ände­rungen und be­ant­wortete in der an­schließen­den Dis­kus­sion um­fas­send unsere Fra­gen. Zu­sätz­lich zum Haupt­hema „Liegen­schafts­poli­tik“ wurden auch die Pro­bleme an der East-Side-Gallery (siehe dazu auch hier) und die Rolle der landes­eigenen Wohnungs­unter­nehmen bei der Miet­ent­wick­lung in Berlin an­diskutiert. Mit dem Thema Mieten werden wir uns auf der kommenden Sitzung am 27.03.2013 noch ein­mal ein­gehen­der aus­ein­ander­setzen.

Bereits 2010 hatte die da­ma­lige Koalition aus SPD und Links­partei im Ab­ge­ordneten­haus eine Neu­aus­richtung der Liegen­schafts­politik be­schlossen und den Senat zur Er­greifung ent­sprechen­der Maß­nahmen auf­ge­for­dert. So sollten nicht mehr alleine Höchst­preis­be­trach­tungen eine Rolle beim Ver­kauf landes­eigener Grund­stücke und Immobilien spielen, sondern es sollte durch die stärkere Be­rück­sichti­gung von wirt­schafts-, wohnungs- und stadt­ent­wicklungs­poli­tischen Zielen eine nach­haltige und lang­fristig-stra­te­gische Wert­schöpfung für das Land Berlin an­ge­strebt werden. Nach­dem es bis Mitte 2012 noch zu keiner Um­setzung des Ab­ge­ord­neten­haus­be­schlus­ses in Ver­waltungs­handeln ge­kommen war, be­schloss die SPD-Fraktion im Berliner Ab­ge­ord­neten­haus im August 2012 ein Mora­torium zur Liegen­schafts­politik und brachte so Bewegung in die Sache: Der Senat wurde auf­ge­fordert, ein Ge­samt­konzept vor­zu­legen, das die bisherigen Beschlusslagen des Ab­ge­ordneten­hauses zur Liegen­schafts­politik um- und diese Ziele auch in den Landes­be­teili­gungen durch­setzen sollte. Bis dahin sollte es grundsätzlich keine weiteren Ver­käufe landes­eigener Grund­stücke und Im­mo­bi­lien mehr geben. Das vom Senat da­rauf­hin vor­ge­legte Liegenschaftskonzept wurde schließ­lich Anfang dieses Jahres durch den Haupt­aus­schuss des Ab­ge­ordneten­hauses unter Berück­sichtigung be­stimmter Maßgaben billigend zur Kennt­nis genommen. Ferner be­findet sich mo­men­tan das Siebte Gesetz zur Änder­ung der Landes­haus­halts­ord­nung (LHO) in der parla­men­ta­rischen Be­ratung, welches wichtige ge­setzliche Grund­lagen für die neue Liegen­schafts­politik schafft. Das Ände­rungs­ge­setz zur LHO sieht u. a. ein parla­menta­risches Selbst­be­fassungs­recht vor, das nach ent­sprechender Unter­richtung und mit ent­sprechenden Rück­schlags­mechanismen zu­lässt, dass das Ab­ge­ordnetenhaus mit seinen ge­wählten Parla­mentarierinnen und Parla­mentariern einzelne Ver­mögens­ge­schäfte auch dann an sich ziehen kann, wenn die Wert­grenze oder sonstige Implikationen, z. B. der Zeit­rahmen für Erb­pacht­ver­hältnisse, nicht greifen. Auch sollen bei der stra­te­gischen Betrachtung des landes­eigenen Immobilien­bestandes künftig die Landes­be­teiligungen mit­ein­be­zogen wer­den. Mit der neuen Liegen­schafts­politik kommt es zu einer Ab­kehr vom Vor­rang des Ver­kaufs und die Ver­marktung und Ent­wicklung landes­eigener Grund­stücke wird zu­künftig stärker an stadt­entwicklungs-, wirtschafts- und gesell­schafts­poli­tischen Zielen sowie der Da­seins­vor­sorge aus­ge­richtet. Die neue Liegen­schafts­poltik ist damit einer von mehreren wichtigen Bausteinen für die zu­künftige Stadt­entwicklungs­politik in Berlin.