Auf ihrer Sitzung am Mittwoch, dem 13. März 2013, beschäftigten sich die Jusos Nordost mit der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin. Unser Gast Torsten Schneider, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher sowie Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, stellte die Grundzüge der Liegenschaftspolitik der zurückliegenden Jahre sowie die momentane Situation dar, erläuterte die von der SPD-geführten Großen Koalition hierzu geplanten Änderungen und beantwortete in der anschließenden Diskussion umfassend unsere Fragen. Zusätzlich zum Haupthema „Liegenschaftspolitik“ wurden auch die Probleme an der East-Side-Gallery (siehe dazu auch hier) und die Rolle der landeseigenen Wohnungsunternehmen bei der Mietentwicklung in Berlin andiskutiert. Mit dem Thema Mieten werden wir uns auf der kommenden Sitzung am 27.03.2013 noch einmal eingehender auseinandersetzen.
Bereits 2010 hatte die damalige Koalition aus SPD und Linkspartei im Abgeordnetenhaus eine Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik beschlossen und den Senat zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen aufgefordert. So sollten nicht mehr alleine Höchstpreisbetrachtungen eine Rolle beim Verkauf landeseigener Grundstücke und Immobilien spielen, sondern es sollte durch die stärkere Berücksichtigung von wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen eine nachhaltige und langfristig-strategische Wertschöpfung für das Land Berlin angestrebt werden. Nachdem es bis Mitte 2012 noch zu keiner Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses in Verwaltungshandeln gekommen war, beschloss die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus im August 2012 ein Moratorium zur Liegenschaftspolitik und brachte so Bewegung in die Sache: Der Senat wurde aufgefordert, ein Gesamtkonzept vorzulegen, das die bisherigen Beschlusslagen des Abgeordnetenhauses zur Liegenschaftspolitik um- und diese Ziele auch in den Landesbeteiligungen durchsetzen sollte. Bis dahin sollte es grundsätzlich keine weiteren Verkäufe landeseigener Grundstücke und Immobilien mehr geben. Das vom Senat daraufhin vorgelegte Liegenschaftskonzept wurde schließlich Anfang dieses Jahres durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses unter Berücksichtigung bestimmter Maßgaben billigend zur Kenntnis genommen. Ferner befindet sich momentan das Siebte Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) in der parlamentarischen Beratung, welches wichtige gesetzliche Grundlagen für die neue Liegenschaftspolitik schafft. Das Änderungsgesetz zur LHO sieht u. a. ein parlamentarisches Selbstbefassungsrecht vor, das nach entsprechender Unterrichtung und mit entsprechenden Rückschlagsmechanismen zulässt, dass das Abgeordnetenhaus mit seinen gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern einzelne Vermögensgeschäfte auch dann an sich ziehen kann, wenn die Wertgrenze oder sonstige Implikationen, z. B. der Zeitrahmen für Erbpachtverhältnisse, nicht greifen. Auch sollen bei der strategischen Betrachtung des landeseigenen Immobilienbestandes künftig die Landesbeteiligungen miteinbezogen werden. Mit der neuen Liegenschaftspolitik kommt es zu einer Abkehr vom Vorrang des Verkaufs und die Vermarktung und Entwicklung landeseigener Grundstücke wird zukünftig stärker an stadtentwicklungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen sowie der Daseinsvorsorge ausgerichtet. Die neue Liegenschaftspoltik ist damit einer von mehreren wichtigen Bausteinen für die zukünftige Stadtentwicklungspolitik in Berlin.