Diskussion über den Volksentscheid zum Tempelhofer Feld

Veröffentlicht am 02.05.2014 in Stadtentwicklung

Am 30. April trafen sich die Jusos Nordost, um zu­sammen mit Torsten Schneider, Par­la­men­ta­rischer Ge­schäfts­führer der SPD-Fraktion im Ber­liner Ab­ge­ord­neten­haus, über die Zu­kunft des Tem­pel­hofer Fel­des zu dis­ku­tieren. Am 25. Mai können die Ber­line­rinnen und Ber­liner bei einem Volks­ent­scheid da­rüber ent­schei­den, ob auf einem Teil des ehe­ma­ligen Flug­hafen­ge­län­des Wohnungen gebaut wer­den können oder ob das ge­samte Ge­lände un­be­baut und so­zu­sagen natur­be­lassen bleiben soll. Trotz sehr guten Wetters und pa­rallel statt­findender Ver­an­staltungen fanden sich ins­ge­samt 15 Jusos am Vor­abend des 1. Mai in der Kiez­kantine ein, um über diese grund­legende Frage zu sprechen.

Los ging es mit einem allgemeinen Input über Volksentscheide in Berlin. Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmenden und zugleich mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten (rund 625.000 Personen) zustimmen. Sollten beide Gesetzentwürfe die Voraussetzungen für die Annahme erfüllen, so ist der Entwurf angenommen, der mehr Ja-Stimmen erhalten hat. Ein Muster des Stimmzettels gibt es hier.

Anschließend stellte Torsten Schneider den Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses vor. Der Entwurf wurde am 20. März mit den Stimmen der SPD und CDU beschlossen. Eine Beteiligung der Oppositionsfraktionen war zuvor gescheitert. Torsten Schneider, der als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion intensiv an der Entstehung des Entwurfes beteiligt war, erklärte, dass die Intention des Entwurfes vor allem die Sicherung großer Teile der Freifläche ist, warum die Positionen der Opposition nicht berücksichtigt werden konnten und warum der Entwurf in Sachen Umfang der Bebauung und zu erwartendem Mietniveau leider sehr vage ist. Nur in der Präambel des Gesetzes steht, dass eine „behutsame Entwicklung für Wohnen“ an den Rändern „vorgesehen“ ist; wer bauen darf und zu welchen Preisen vermietet werden soll, wird nicht geregelt.

Als nächstes wurde kurz auf den sog. Masterplan eingegangen, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Tempelhof Projekt GmbH für die Randbebauung und Gestaltung des Feldes erstellt haben. Dieser Plan soll die Grundlage bilden für die Entwicklung der tatsächlichen Bebauungspläne. Er wäre also noch nicht beschlossen, wenn der Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses am 25. Mai eine Mehrheit findet.

Anschließend wurde der Gesetzentwurf der Bürgerinitiative vorgestellt. Der Entwurf des Vereins „Demokratische Initiative 100% Tempelhofer Feld e.V.“ sieht vor, dass das gesamte Feld in Landesbesitz verbleiben soll und in keiner Weise bebaut wird. Lediglich in dem Bereich außerhalb des ehemaligen Taxiways sind einige bauliche Maßnahmen möglich, etwa das dauerhafte Aufstellen von Parkbänken, das Errichten von Hinweisschildern und das Pflanzen von „solitären Obstbäumen“. Der Großteil des Feldes bliebe also sozusagen naturbelassen.

Im Anschluss an diese Vorstellungen gab es viele offene Fragen und großen Diskussionsbedarf. Diskutiert wurden sehr kleine Details, etwa die Pflanzung einzelner Obstbäume, aber auch millionenschwere Vorhaben wie die geplante Landesbibliothek und auch die grundsätzliche Frage, wie in einer parlamentarischen Demokratie mit den Ergebnissen direkter Demokratie umzugehen ist. In der Diskussion wurde Kritik an beiden Gesetzentwürfen deutlich. Für viele war der Entwurf des Abgeordnetenhauses zu vage, insbesondere in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse und die Mieten bei den geplanten Neubauten. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Bürgerinitiative aber als zu weitgehend eingeschätzt. Grundsätzlich bestand Einigkeit darüber, dass es sehr sinnvoll ist, über eine (Wohn-) Bebauung der Randbereiche nachzudenken. Der Ansatz der Initiative, überhaupt nicht zu bauen, erschien demgegenüber wenig überzeugend. In der weiteren Debatte standen vor allem die Stärken und Schwächen des Entwurfes des Abgeordnetenhauses im Mittelpunkt. Einen großen Teil der Diskussion nahmen die Höhe der Mieten ein und die Fragen, warum dieser Punkt im Gesetzentwurf nicht genannt wird und was daraus folgen könnte.

Im Anschluss an eine Jusos-interne Abschlussdiskussion gab es eine „Probeabstimmung“. Das Ergebnis spiegelt viele der in der Diskussion deutlich gewordenen Positionen wider: Auf den insgesamt 13 abgegebenen Stimmzetteln entfielen auf den Gesetzentwurf der Initiative 13 Nein-Stimmen, beim Gesetzentwurf des Abgeordnetenhauses stimmten sieben Jusos mit „Ja“ und sechs mit „Nein“.

 

Mehr Infos:

http://www.thf100.de/start.html

http://www.tempelhoferfreiheit.de/startseite/

https://www.spd-berlin.de/aktuell/volksentscheid-tempelhof-fakten-hintergruende/