Jusos Pankow – Mitgliederversammlung am 18.03.2015 – „Partizipation und Kreisstrukturen“

Veröffentlicht am 22.03.2015 in Jusos

Am vergangenen Mittwoch haben wir uns auf einer Sondersitzung mit dem Ergebnisbericht der Projektgruppe „Partizipation und Kreisstrukturen“ in der SPD Pankow beschäftigt. Das Diskussionspapier bot uns die Grundlage, um grundsätzlich über Vor- und Nachteile repräsentativer und basisdemokratischer Organisationsstrukturen zu debattieren. Am Ende waren wir uns einig, dass weder ein rein repräsentatives System noch eine rein basisdemokratische Organisationsform allen Ansprüchen gerecht werden kann.

Unter anderem wurde auf der einen Seite die Frage aufgeworfen, ob nicht viele der gemeinhin zum Delegiertensystem vorgebrachten Kritikpunkte eher mit seiner konkreten Ausgestaltung als mit dem Prinzip repräsentativer innerparteilicher Demokratie als solcher zusammenhängen. Konkret, ob z.B. der im Landesstatut festgelegte Delegiertenschlüssel in seiner heutigen Form zu einer ausgewogenen Repräsentation der Abteilungen im Kreis führt oder ob beim Zuschnitt der Abteilungen Reformbedarf besteht, da diese momentan teils deutlich voneinander abweichende Mitgliederzahlen aufweisen (die Spanne reicht hier im Kreis Pankow von Abteilungen mit ca. 40 bis zu über 300 Mitgliedern).

Auf der anderen Seite sähen wir auch eine Kreisvollversammlung (KVV) als höchstes Gremium, in dem inhaltliche und personelle Entscheidungen getroffen werden, durchaus kritisch, vor allem in Bezug auf Repräsentations- und Legitimationsprobleme. Wir glauben nicht, dass Basisdemokratie in Form von häufig und in wechselnder Zusammensetzung zusammentretenden Kreisvollversammlungen, die inhaltliche und personelle Entscheidungen treffen, automatisch zu mehr Partizipation und Transparenz führt. Der Arbeitsaufwand für das einzelne Mitglied würde deutlich steigen und Menschen, denen es heute schon zeitlich schwerfällt, sich in unserer Partei zu engagieren, würden damit ausgegrenzt oder abgeschreckt. Funktionäre und Hauptamtliche würden gegenüber solchen „einfachen“ Mitgliedern damit weiter an Macht gewinnen. Auch die inhaltliche Konsistenz der Programmatik und die Arbeitsfähigkeit unseres Kreisverbandes könnten gefährdet werden. Zu fragen ist auch, welche Folgen die Wiedereinführung von rechtlich verbindlich entscheidenden Kreisvollversammlungen für die Abteilungen und Arbeitsgemeinschaften als jene Hauptorte der inhaltlichen Arbeit hätte, bei denen das Vollversammlungsprinzip bereits heute gilt. Ferner, ob die Gefahr besteht, dass die vielen Vollversammlungen in den Gliederungen hinter einer „großen“ Vollversammlung auf Kreisebene zurücktreten könnten. In der Folge wären dann unter Umständen sogar weniger Mitglieder am Willensbildungsprozess der Partei beteiligt als heute, die KVV wäre demokratisch mithin weniger breit legitimiert.

Um Kreisvollversammlungen aber überhaupt rechtlich verbindlich entscheiden lassen zu können, bedürfte es einer Änderung der Landesstatuten. Solange eine solche nicht erfolgt (nötig wäre hierfür eine statutenändernde Zweidrittelmehrheit auf dem SPD-Landesparteitag), kann es, wenn man die KVV möchte, immer nur eine Kombination aus rechtlich nicht verbindlich entscheidender KVV und nachgeschalteter Kreisdelegiertenversammlung geben, die die Entscheidungen der KVV noch einmal nachvollzieht. Diese sogenannte „Pankower Lösung“ erscheint uns gegenüber den in den Statuten vorgesehenen Entscheidungswegen grundsätzlich jedoch als wenig vorzugswürdig, da sie mit einem deutlich erhöhten Zeitaufwand für die Delegierten und in der Partei aktiven Mitglieder einhergeht, wodurch letztlich Beteiligungshürden eher verstärkt als abgebaut würden.